Was ist, was will und was bietet die IPA?

 

 Mitgliedschaft 

Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte oder Beschäftigte) werden, der im aktiven Dienst ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Verbindungsstellen-Vorstand. Die Mitglieder können die Verbindungsstelle der sie beitreten wollen, frei wählen. 

Aufnahmeanträge erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern und Beisitzern. Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 25,-- pro Jahr er wird jährlich von den Verbindungsstellen erhoben Eine Aufnahmegebühr wird nicht verlangt. Jedes Mitglied erhält jährlich eine Membership Card und eine Auto-Vignette.

Die vom Bundesvorstand herausgegebene Zeitschrift "IPA aktuell" erscheint 4mal jährlich und ist die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen Sektion.

Die IPA ist ...

 

...    die größte internationale Vereinigung von Polizeibediensteten mit etwa 270.000 Mitgliedern in zur Zeit 61 Staaten;

 

...    die bisher einzige internationale Berufsorganisation von Polizeibediensteten ohne Unterschied des Ranges, der Funktion, der Sprache, der Rasse, der Religion und der Weltanschauung;

 

...    politisch und gewerkschaftlich unabhängig und an keine andere Gruppe oder Institution gebunden;

 

...    offen für die Polizei jedes Staates, der freie und ungehinderte internationale Kontakte zwischen Polizeiangehörigen und den gegenseitigen Erfahrungsaustausch ermöglicht;

 

...    auf Grund ihres Zweckes und ihrer Ziele seit dem 25. Juli 1977 beim Europarat und seit dem 26. Juli 1995 bei den Vereinten Nationen mit beratendem Status in der Liste der nichtstaatlichen internationalen Organisationen registriert.

 

 

Die IPA will ...

 

...    die Pflege freundschaftlicher Beziehungen und die gegenseitige Hilfe zwischen Polizeibediensteten des In- und Auslandes fördern;

 

...    den Austausch von Erfahrungen im polizeilichen Bereich fördern und unterstützen, um die internationale polizeiliche Zusammenarbeit zu erleichtern;

 

...    durch Öffentlichkeitsarbeit das Bild der Polizei und das Verhältnis Bürger - Polizei positiv beeinflussen;

 

...    durch Studienfahrten und Begegnungsveranstaltungen das Wissen ihrer Mitglieder erweitern und das Verständnis für die Probleme anderer wecken;

 

...   sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten im sozialen Bereich betätigen und helfen;

 

...    die gegenseitige Toleranz fördern und dazu beitragen, dass sich die Völker untereinander besser verstehen und der Frieden in der Welt gesichert bleibt.

  

Die IPA bietet ...

 

...    ein breites Bildungsprogramm durch Seminare im internationalen Informations- und Bildungszentrum (IBZ) Schloß Gimborn mit Zuschüssen für teilnehmende Mitglieder;

 

...    lokale, regionale, nationale und internationale Bildungs- und Begegnungsveranstaltungen auf allen fünf Kontinenten;

 

...    zur Förderung und Ergänzung beruflicher Fortbildung Stipendien für Polizeistudienaufenthalte im Ausland;

 

...    polizeibezogene Studien- und Bildungsreisen in ferne Länder;

 

...    jährlich ein internationales Jugendtreffen in einem anderen Teil der Welt für junge IPA-Mitglieder und Söhne und Töchter von IPA-Mitgliedern;

 

...    internationale Jugendseminare im IBZ Schloß Gimborn;

 

...    preiswerte Urlaubsaufenthalte und Unterkünfte in anerkannten IPA-Häusern im In- und Ausland;

 

...    vielfältige Information durch örtliche und regionale Mitteilungsblätter sowie nationale IPA-Zeitschriften;

 

...    Hilfeleistungen für Polizeibedienstete und deren Familienangehörige im In- und Ausland, wenn sie unverschuldet in eine außergewöhnliche und unabwendbare Notlage geraten sind, durch den Sozialfonds der IPA-Deutsche Sektion;

 

...    Möglichkeiten zum Kennenlernen von Polizeieinrichtungen im In- und Ausland und zum Erfahrungsaustausch mit Berufskollegen ohne Unterschied der Nationalität, des Dienstgrades oder Dienstzweiges.

 

 

 

Zweck und Ziele der International Police Association sind in den Internationalen Statuten und im Artikel 3 der Satzung der IPA-Deutsche Sektion festgelegt.

 

International Police Association (IPA)    [ Satzung ]

Deutsche Sektion e.V.